Flut, Hochwasser, Rückstau
Flut, Hochwasser, Rückstau
Überschwemmungen treten durch die Ausuferung stehender oder fließender Gewässer auf, aber auch fernab davon. Die Ursachen sind langanhaltende oder besonders starke Niederschläge, Schneeschmelze sowie Deich- oder Dammbruch. Ist bei solchen Wassermengen die Kapazitätsgrenze der Kanalisation erreicht, kommt es zu einem Rückstau. Das Wasser wird über die Abwasserrohre in die Häuser gedrückt. Eine Gefahr, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen kann.
Starkregen führt immer öfter zur Überflutung von Kanälen, Verkehrsflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zwischen 2002 und 2017 verursachten Starkregenfälle in Deutschland, laut GDV, Versicherungsschäden in Höhe von 6,7 Mrd. Euro. Der durch Starkregen verursachte Durchschnittsschaden an Wohngebäuden war 2018 mit 5.035 Euro im Jahr besonders hoch. Trotzdem ist das Risikobewusstsein bei Schäden aus Naturgefahren in weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht ausgeprägt genug.
Lediglich 43 Prozent aller Gebäude sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Hochwasser versichert, schätzte der GDV 2019. Für 99 Prozent der Gebäude sei ein Schutz aber problemlos möglich. Da sich die Überschwemmungen durch Starkniederschläge in den kommenden Jahren häufen werden, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Überschwemmungen treten durch die Ausuferung stehender oder fließender Gewässer auf, aber auch fernab davon. Die Ursachen sind langanhaltende oder besonders starke Niederschläge, Schneeschmelze sowie Deich- oder Dammbruch. Ist bei solchen Wassermengen die Kapazitätsgrenze der Kanalisation erreicht, kommt es zu einem Rückstau. Das Wasser wird über die Abwasserrohre in die Häuser gedrückt. Eine Gefahr, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen kann.
Starkregen führt immer öfter zur Überflutung von Kanälen, Verkehrsflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zwischen 2002 und 2017 verursachten Starkregenfälle in Deutschland, laut GDV, Versicherungsschäden in Höhe von 6,7 Mrd. Euro. Der durch Starkregen verursachte Durchschnittsschaden an Wohngebäuden war 2018 mit 5.035 Euro im Jahr besonders hoch. Trotzdem ist das Risikobewusstsein bei Schäden aus Naturgefahren in weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht ausgeprägt genug.
Lediglich 43 Prozent aller Gebäude sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Hochwasser versichert, schätzte der GDV 2019. Für 99 Prozent der Gebäude sei ein Schutz aber problemlos möglich. Da sich die Überschwemmungen durch Starkniederschläge in den kommenden Jahren häufen werden, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz
Sind in der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung „Weitere Naturgefahren“ enthalten, besteht Schutz für Schäden u.a. durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Dieser zusätzliche Schutz muss jedoch besonders vereinbart werden. Ohne diesen Einschluss decken die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie in Hausrat zusätzlich durch Einbruchdiebstahl/Raub ab.
Der Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ bietet darüber hinaus auch Schutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der Einschluss der Weiteren Naturgefahren ist wichtig. Auch dann, wenn das Gebäude fernab von Gewässern steht.
ERGO bietet den Schutz „Weitere Naturgefahren“ deutschlandweit an - auch in extrem hochwassergefährdeten Gebieten. Die Naturschadenversicherung umfasst Schäden wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen. Privatpersonen können die Absicherung als zusätzlichen in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung vereinbaren.
In der Hausratversicherung sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:
- Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchs und Wertsachen in der Wohnung bzw. im Haus zum Neuwert
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten des zerstörten Hausrats
In der Wohngebäudeversicherung sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:
- das Gebäude von der Bodenplatte bis zum Dach mit seinen Bestandteilen sowie Gebäudezubehör
- Grundstücksbestandteile wie zum Beispiel Zäune, Antennenanlagen, Müllbehälterboxen
- Nebengebäude (Holz-/Leichtbau) wie zum Beispiel Gewächs- und Gartenhäuser sowie Carports auf dem Grundstück
- die Kosten für die Reparatur des Gebäudes sowie dessen Trocknung
- die Kosten für Aufräumarbeiten oder Unterbringung, bis die Räume wieder bewohnbar sind
Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung. Daher sind Schäden, die durch Grundwasser entstanden sind, nicht versichert. Durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Auto übernehmen die Teil- und Vollkaskoversicherung.
Sind in der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung „Weitere Naturgefahren“ enthalten, besteht Schutz für Schäden u.a. durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Dieser zusätzliche Schutz muss jedoch besonders vereinbart werden. Ohne diesen Einschluss decken die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie in Hausrat zusätzlich durch Einbruchdiebstahl/Raub ab.
Der Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ bietet darüber hinaus auch Schutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der Einschluss der Weiteren Naturgefahren ist wichtig. Auch dann, wenn das Gebäude fernab von Gewässern steht.
ERGO bietet den Schutz „Weitere Naturgefahren“ deutschlandweit an - auch in extrem hochwassergefährdeten Gebieten. Die Naturschadenversicherung umfasst Schäden wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen. Privatpersonen können die Absicherung als zusätzlichen in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung vereinbaren.
In der
sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:- Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchs und Wertsachen in der Wohnung bzw. im Haus zum Neuwert
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten des zerstörten Hausrats
In der
sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:- das Gebäude von der Bodenplatte bis zum Dach mit seinen Bestandteilen sowie Gebäudezubehör
- Grundstücksbestandteile wie zum Beispiel Zäune, Antennenanlagen, Müllbehälterboxen
- Nebengebäude (Holz-/Leichtbau) wie zum Beispiel Gewächs- und Gartenhäuser sowie Carports auf dem Grundstück
- die Kosten für die Reparatur des Gebäudes sowie dessen Trocknung
- die Kosten für Aufräumarbeiten oder Unterbringung, bis die Räume wieder bewohnbar sind
Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung. Daher sind Schäden, die durch Grundwasser entstanden sind, nicht versichert. Durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Auto übernehmen die
.Aktiv vorbeugen – Schäden verhindern
Aktiv vorbeugen – Schäden verhindern
Durch Vorbeugungsmaßnahmen kann man viele Schäden verhindern, besonders dann, wenn man in einem stark betroffenen Gebiet wohnt.
Zum Beispiel:
- Behälter (z.B. Öltank) und Rohrleitungen gegen Aufschwimmen sichern und abdichten
- Rückstauventile und Bodeneinläufe einbauen und freihalten
- einen Vorrat an Sandsäcken und Folien einlagern
- große Geräte wie Waschmaschine und Kühltruhe auf Podeste stellen
- alte Gebäude nachrüsten: Rückstauventile, dichte Fenster und ein Pumpsystem
- wer neu baut, muss sich an das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ aus Mai 2005 halten
- Einbau von Wassermeldern, die ab einem bestimmten Pegel warnen und ein Pumpsystem in Gang setzen können
- Wasser- und Nahrungsvorräte anlegen
- Campingkocher und Gas bereithalten
- funktionstüchtige Taschenlampen und Kerzen samt Streichhölzern lagern
Durch Vorbeugungsmaßnahmen kann man viele Schäden verhindern, besonders dann, wenn man in einem stark betroffenen Gebiet wohnt.
Zum Beispiel:
- Behälter (z.B. Öltank) und Rohrleitungen gegen Aufschwimmen sichern und abdichten
- Rückstauventile und Bodeneinläufe einbauen und freihalten
- einen Vorrat an Sandsäcken und Folien einlagern
- große Geräte wie Waschmaschine und Kühltruhe auf Podeste stellen
- alte Gebäude nachrüsten: Rückstauventile, dichte Fenster und ein Pumpsystem
- wer neu baut, muss sich an das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ aus Mai 2005 halten
- Einbau von Wassermeldern, die ab einem bestimmten Pegel warnen und ein Pumpsystem in Gang setzen können
- Wasser- und Nahrungsvorräte anlegen
- Campingkocher und Gas bereithalten
- funktionstüchtige Taschenlampen und Kerzen samt Streichhölzern lagern
Hochwasser – Tipps zum Verhalten im Ernstfall
Hochwasser – Tipps zum Verhalten im Ernstfall
Steht das eigene Haus oder die Nachbarschaft unter Wasser, sind das die nächsten Schritte:
- gefährdete Personen alarmieren und evakuieren
- Heizungen, elektrische Geräte und Außensteckdosen abschalten
- gefährdete Räume abdichten, zum Beispiel mit Sandsäcken oder Brettern
- wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit bringen
- das Auto rechtzeitig wegfahren
- den Schaden dokumentieren, zum Beispiel Wasserstände markieren
- Vorsicht auf Straßen und dem Uferbereich. Unterspülungen und treibende Gegenstände können gefährlich sein
- abwesende Nachbarn informieren
- durch die Medien auf dem Laufenden halten
- bevor Sie Auto und elektrische Geräte wieder in Betrieb nehmen, überzeugen Sie sich von ihrer Unversehrtheit, auch durch einen Fachmann
- die Wasserstände an Möbeln und Wänden markieren und die Schäden dokumentieren. Die überschwemmten Räume schnellstmöglich abpumpen und den Schlamm entfernen – auch dann, wenn der Gutachter noch nicht da war
Steht das eigene Haus oder die Nachbarschaft unter Wasser, sind das die nächsten Schritte:
- gefährdete Personen alarmieren und evakuieren
- Heizungen, elektrische Geräte und Außensteckdosen abschalten
- gefährdete Räume abdichten, zum Beispiel mit Sandsäcken oder Brettern
- wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit bringen
- das Auto rechtzeitig wegfahren
- den Schaden dokumentieren, zum Beispiel Wasserstände markieren
- Vorsicht auf Straßen und dem Uferbereich. Unterspülungen und treibende Gegenstände können gefährlich sein
- abwesende Nachbarn informieren
- durch die Medien auf dem Laufenden halten
- bevor Sie Auto und elektrische Geräte wieder in Betrieb nehmen, überzeugen Sie sich von ihrer Unversehrtheit, auch durch einen Fachmann
- die Wasserstände an Möbeln und Wänden markieren und die Schäden dokumentieren. Die überschwemmten Räume schnellstmöglich abpumpen und den Schlamm entfernen – auch dann, wenn der Gutachter noch nicht da war
ZÜRS
ZÜRS
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilt jeden Quadratmeter Deutschlands einer Zone von 1 bis 4 zu. Dabei hat die Zone 1 eine geringe Wahrscheinlichkeit, überflutet zu werden, Zone 4 eine sehr hohe. In der an meisten gefährdeten Zone 4 befinden sich 0,9 Prozent der Landfläche. Bei ERGO sind Gebäude in allen Zonen ohne individuelle Prüfung versicherbar.
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilt jeden Quadratmeter Deutschlands einer Zone von 1 bis 4 zu. Dabei hat die Zone 1 eine geringe Wahrscheinlichkeit, überflutet zu werden, Zone 4 eine sehr hohe. In der an meisten gefährdeten Zone 4 befinden sich 0,9 Prozent der Landfläche. Bei ERGO sind Gebäude in allen Zonen ohne individuelle Prüfung versicherbar.
Sven Klauschenz
Agenturinhaber
Sven.Klauschenz@ergo.de
Jacqueline Freitag
Vertriebsassistentin
Tel: 03677/6897880
jacqueline.freitag@ergo.de
Mobil: 0179/1156284
Jens Schüßler
Geschäftsstelle | Großbreitenbach & Ilmenau
Tel: 03677/6897882
jens.schuessler@ergo.de
Hagen Matzdorff
Bezirksdirektion | Bad Langensalza
Tel: 03603/882679
hagen.matzdorff@ergo.de
Tina Naumann
Hauptagentur | Bad Langensalza
Tel: 03603/882679
tina.naumann@ergo.de
Joshua Brunk
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen | Gera
Tel: 0151 70067113
joshua.brunk@ergo.de
Uwe Mischke
Sales Partner | Heideland
Tel: 0175/2457677
uwe.mischke@ergo.de
Andreas Schiek
Geschäftsstelle | Eisenach
Tel: 03691/785097
andreas.schiek@ergo.de
Jörg Treumann
Geschäftsstelle | Zella-Mehlis
Tel: 03682/483164
joerg.treumann@ergo.de
Steffen Schwert
Generalagentur | Eisenach
Tel: 0152/07098170
steffen.schwert@ergo.de
Bryan Polley
Auszubildender | Eisenach
bryan.polley@ergo.de
Barbara Pagel
Hauptagentur | Eisenach und Ilmenau
Tel: 03691 7879956
Barbara.Pagel@ergo.de
Fabian Peters
Geschäftsstelle | Suhl
Tel: 03681/453370
fa.peters@ergo.de
Anke Sittig
Geschäftsstelle | Leinefelde-Worbis
Tel: 036074/92900
anke.sittig@ergo.de
Violetta Elzer
Hauptagentur | Leinefelde-Worbis
Violetta.Elzer@ergo.de
Mobil: 0179/ 669 478 2
Falk Döring
Subdirektion | Erfurt
Tel: 0361/6637979
falk.doering@ergo.de
Felix Langbrandner
Hauptagentur | Erfurt
Tel: 0361/6637977
felix.langbrandner@ergo.de
Christian Maus
Hauptagentur | Erfurt
Tel: 0172/1810860
c.maus@ergo.de
Christina Lange
Geschäftsstelle | Tautenhain
Tel: 036601/5070
christina.lange@ergo.de
Emely Brandt
Hauptagentur | Saalfeld/Saale
Tel: 03671/5156140
emely.brandt@ergo.de
Mobil: 0179/6972538
Andreas Pusch
Geschäftsstelle | Jena
Tel: 03641/664131
andreas.pusch@ergo.de
Sascha Reichenbacher
Generalagentur | Sonneberg
Tel: 03675/4255999
sascha.reichenbacher@ergo.de
Silvia Reichenbacher
Sales Partner | Sonneberg
Tel: 03675/805282
silvia.reichenbacher@ergo.de
Mario Ludwig
Geschäftsstelle | Apolda
Tel: 03644/551434
mario.ludwig@ergo.de
Sibylle Brunk
Subdirektion | Gera
Tel: 0365/77338733
s.brunk@ergo.de
Gertrauda Städtler
Geschäftsstelle | Meiningen
Tel: 03693/884932
gertrauda.staedtler@ergo.de